EU-Maschinenverordnung wird Maschinenrichtlinie ablösen
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Am 21.04.2021 hat die EU einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für Maschinenprodukte veröffentlicht. Hier geht’s zum aktuellen Entwurf.
Für Maschinenbauer, Anlagenbetreiber sowie Software-Hersteller werden sich Neuerungen ergeben, u. a. bzgl.:
- Software als Sicherheitsbauteil
- Neu in den Anwendungsbereich soll die sichere Software aufgenommen werden.
- Security
- Maschinenbauer sollen zukünftig verpflichtet werden, Security-Maßnahmen und -Konzepte umzusetzen.
Ziele, die die neue Regelung verfolgt:
- Abdeckung neuer Risiken im Zusammenhang mit neuen digitalen Technologien
- Gewährleistung einer logischen Interpretation des Anwendungsbereichs und der Definitionen sowie Verbesserung der Sicherheit bei herkömmlichen Technologien
- Neubewertung von Maschinen, die als hochriskant gelten, und Neubewertung der entsprechenden Konformitätsverfahren
- Verringerung der papiergestützten Dokumentationsanforderungen
- Gewährleistung der Kohärenz mit anderen Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit
- Vermeidung von Divergenzen bei der Auslegung infolge der Umsetzung
Software wird zum elementaren Bestandteil der Maschine. Fernwartungen auf Maschinen erfordern daher einen höheren Sicherheitsstandard.
Unternehmen Sie jetzt schon die wichtigen Schritte, um beim Start der neuen EU-Maschinenverordnung gewappnet zu sein. Wir helfen Ihnen gerne dabei.