AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PerFact Innovation GmbH & Co. KG

§1 Geschäftsgegenstand

Die Firma PerFact Innovation GmbH & Co. KG, im Folgenden kurz PerFact genannt, ist ein Dienstleistungsunternehmen. PerFact erstellt Konzepte zur Lösung von Aufgaben im Bereich der Elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere bezogen auf firmeninterne Kommunikation. Darüber hinaus berät PerFact den Kunden bei der Anschaffung von Hardware- und Softwarekomponenten, installiert diese, konfiguriert sie und trägt so zur Schaffung der notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen bei. PerFact organisiert mit dem so entstehenden System eine kundenorientierte, dem Arbeitsablauf angepasste Gesamtlösung.

§2 Geltung der Bedingungen

Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der PerFact erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

PerFact hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betroffen sind. Änderungen erfolgen ausschließlich unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners und Prüfung der Zumutbarkeit. Der Vertragspartner wird über die Änderung informiert und hat binnen 6 Wochen die Möglichkeit dieser zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, so gilt die Änderung als akzeptiert.

§3 Angebote und Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Maßgaben, Zeichnungen oder Abbildungen etc. sind unverbindlich. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung der PerFact, ein Vertrag kommt somit erst mit der schriftlichen Bestätigung von uns oder mit Beginn der Ausführung eines Auftrags durch uns zustande. Wir behalten uns vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig. Die Höhe der Vertragsstrafe wird durch den Verwender, durch die Anwendung des „neuen Hamburger Brauchs“ festgelegt und kann durch den Kunden einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden.

§4 Gefahrenübergang

Erfüllungsort ist Herford. Sämtliche Rechte und Pflichten bezüglich zugelieferter Hardware- und Softwarekomponenten wirken zwischen Zulieferer und Kunde.

§5 Gewährleistung

Es besteht keine Gewährleistung für Produkte, die im Namen, mit der Vollmacht oder im Auftrag des Kunden gekauft werden. PerFact stellt lediglich eine Beratungsleistung für die Anschaffungen zur Verfügung. PerFact kann im Namen des Kunden mit dessen ausdrücklicher Vollmacht bei Dritten einkaufen, Serviceleistungen mit Dritten abwickeln und Gewährleistungsansprüche im Namen des Kunden einfordern. Sämtliche Rechte und Pflichten wirken zwischen dem Käufer(=Kunde) und Verkäufer (=Zulieferer). PerFact leistet lediglich den Service als Vermittler.

§6 Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzungen, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von PerFact gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf die Rückerstattung des gezahlten Preises beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die gesetzliche Haftung für Schäden an „Leben, Körper und Gesundheit“ bleiben unberührt. PerFact ist nicht für Mangelfolgeschäden ersatzpflichtig (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von geschäftlichen Daten oder Informationen oder aus anderem finanziellen Verlust), die aufgrund der Benutzung der installierten Hard- und Software entstehen, selbst wenn PerFact von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.

§7 Leistungsumfang

Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch die mündliche oder schriftliche Bestätigung des Auftrags festgelegt. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gehört die Installation, Konfiguration anderer als der vereinbarten Komponenten sowie die Schulung und Einarbeitung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in diese nicht zum Leistungsumfang und wird gesondert berechnet.

PerFact hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht zu vertreten. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte oder der unverschuldete Wegfall von Genehmigungen. PerFact wird den Kunden über den Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt informieren.

Sind wir zur Installation von Software verpflichtet, so obliegt es Ihnen, dass die notwendigen Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Computernetz einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die lizenzrechtliche Richtigkeit der Installation. Sind wir zur Inbetriebnahme von Hardware verpflichtet, so muss der Auftraggeber eine geeignete Hard- und Softwareumgebung sicherstellen. Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen, wird von uns weder geschuldet noch geprüft, sondern liegt in der Verantwortung des Kunden. Während Testbetrieben und während der Installation sind Sie verpflichtet, die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherzustellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls einstellen. Die Sicherung aller Ihrer Daten liegt in Ihrer Verantwortung.

§8 Preise und Zahlung

Die Preise sind grundsätzlich die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von uns sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. PerFact ist zur Annahme von Schecks und Wechseln nicht verpflichtet. Sie werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto gutgeschrieben oder der Betrag in bar entrichtet worden ist. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder ein von ihm ausgestellter Scheck nicht durch die Bank eingelöst wird, sind wir, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt von diesem und allen weiteren Verträgen und Verpflichtungen berechtigt. Alle noch fälligen Teilzahlungen werden sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, gegen Rückgabe noch umlaufender Schecks und Wechsel, Bargeld zu verlangen. Vom Verzugszeitpunkt an sind wir berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern wir keinen höheren Verzugsschaden nachweisen. Diese Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Monat, in dem der Vertrag durch Bereitstellung oder Leistung der angeforderten Beratungs-, Installations- oder Konfigurationsdienste der entsprechenden Dienstleistungen erfüllt ist. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruchs kann der Kunde nur geltend machen, wenn Zahlungsanspruch von uns und Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Wir sind berechtigt unsere Forderungen abzutreten.

PerFact behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen vor, bis sämtliche Ansprüche, die PerFact gegen den Kunden jetzt oder im Zusammenhang mit den gelieferten Sachen zukünftig zustehen, beglichen sind.

§9 Abtretungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus einem Vertrag an Dritte abzutreten, sofern wir dieser Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

§10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Kunde und PerFact gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist ausschließlich Herford für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand 01.2024

Verantwortliche Stelle

PerFact Innovation GmbH & Co. KG
Dr. Robert Rae
Eupener Straße 32
32051 Herford

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